Valerie Wendenburg

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«Die Schweiz hat noch Nachholbedarf»

Erschienen im jüdischen Wochenmagazin tachles am 21. Oktober 2022

Das Kunstmuseum Basel eröffnet  die Ausstellungen «Zerrissene Moderne» und «Der Sammler Curt Glaser» – beide stellen Kunst und Kunsthandel zur Zeit des Nationalsozialismus in den Vordergrund und werfen Fragen auf.

Das Kunstmuseum Basel wartet an diesem Wochenende gleich mit zwei Ausstellungen auf, die zwar losgelöst voneinander betrachtet werden können, aber doch eine Verbindung aufweisen. Die Schau «Zerrissene Moderne» widmet sich den Basler Ankäufen «entarteter» Kunst zur Zeit des Nationalsozialismus. Die andere Ausstellung «Der Sammler Curt Glaser» trägt den Untertitel: «Vom Verfechter der Moderne zum Verfolgten». Curt Glaser (1879–1943) war eine bedeutende Figur des Berliner Kunstbetriebs der 1910er und 1920er Jahre. Gemeinsam mit seiner Frau Elsa baute er eine bemerkenswerte Kunstsammlung auf. Nur ein Jahr nach dem frühen Tod seiner Frau 1932 wurde er nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten als Direktor der Kunstbibliothek entlassen. Er versteigerte in Berlin einen Grossteil seines Besitzes – und hier kommt das Kunstmuseum Basel ins Spiel, das aus Glasers Versteigerung 200 Zeichnungen und Druckgrafiken für das Kupferstichkabinett erworben hat, darunter wichtige Werke von Edvard Munch.

Ruf nach einer Expertenkommission
Curt Glasers Schicksal ist tragisch: Er emigrierte über die Schweiz nach New York, wo er 1943 verstarb. Die Erbengemeinschaft Glaser stellte Anspruch auf seine Werke. Das Kunstmuseum Basel und die Kunstkommission des Kantons Basel-Stadt kamen zu dem Schluss, dass Curt Glaser ein Opfer des Nationalsozialismus war und sein Fall deshalb unter der internationalen Übereinkunft der Washingtoner Erklärung zu beurteilen sei. Im Jahr 2020 wurden die jahrelangen Verhandlungen mit den Erben abgeschlossen. Die Werke wurden nicht zurückgegeben, stattdessen erhielten die Erben eine finanzielle Kompensation. Kunstmuseum und Kunstkommission entschieden sich zudem dazu, eine Ausstellung zu konzipieren, in der das Leben Curt Glasers und sein Engagement für moderne Künstler gezeigt wird. Im Ergebnis werden nun aktuell Werke aus der bedeutenden Sammlung, die heute in der ganzen Welt verstreut sind, zum ersten Mal wieder vereint der Öffentlichkeit gezeigt.

 

Peter Mosimann, Anwalt und ehemaliger Präsident der Kunstkommission sagt: «Die Ausstellung über Curt Glaser erscheint mir höchst interessant, da sie einen tiefen Einblick nicht nur über sein Leben, sondern auch darüber gibt, welch besonderen Blick der Sammler für herausragende Kunstwerke hatte. Dass die Ausstellung im Nachgang an den Vergleich gezeigt wird, ist auch mit Blick auf die Folgen der Motion von Jon Pult von Bedeutung.» Der SP-Nationalrat hat eine unabhängige Kommission zum Umgang mit Kunst aus dem Besitz von Verfolgten des Nationalsozialismus gefordert. Die Motion wurde sowohl vom National- wie auch vom Ständerat angenommen. Im Gegensatz zu zahlreichen europäischen Staaten gibt es in der Schweiz bisher keine zentrale Institution, die für die Restitution von Raubkunst und Fluchtgut zuständig ist und Empfehlungen gibt. Die Kulturpolitik fällt vor allem in die Verantwortung der einzelnen Kantone.

Eine historische Verantwortung
Auf diese Problematik verweist auch Felix Uhlmann, amtierender Präsident der Kunstkommission, in seinem Aufsatz im Katalog zur Ausstellung, in dem er auf die Herausforderungen der Schweizer Museen unter der Washingtoner Erklärung eingeht. Da es in der Schweiz noch keine zentrale Institution gibt, die sich mit der Restitution von Raubkunst und Fluchtgut auseinandersetzt, seien häufig «Mittel der alternativen Streitbeilegung» als Alternative zu Gerichten nötig, um die Washingtoner Erklärung umzusetzen. Felix Uhlmann schreibt: «Eine Lösung ist für die nächsten Jahre jedoch nicht absehbar, was bedeutet, dass die Schweiz bis auf Weiteres über keine nationale Instanz verfügt. Daher sind Institutionen bzw. die dahinter stehenden kantonalen und kommunalen Behörden mit der Frage konfrontiert, wie sie mit Restitutionsansprüchen umgehen.» Andrea Raschèr, Jurist und Lehrbeauftragter für Kulturrecht, Kulturpolitik und Provenienzrecht, ist der Ansicht, dass sich Fragen bei verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut langfristig letztlich nicht lösen lassen, indem ausschliesslich auf Recht gepocht wird: «Wer ernsthaft nach gerechten und fairen Lösungen für Kulturgüter sucht, die während der NS-Diktatur verfolgungsbedingt entzogen wurden, wird sich der historischen Verantwortung stellen und ethische Aspekte in die Überlegungen miteinbeziehen. Man kann geschehenes Unrecht weder rückgängig noch wiedergutmachen. Aber man kann sich dem Unrecht entgegenstellen und anerkennen, was Menschen an Unrecht angetan wurde, um so zu verhindern, dass die Ungerechtigkeit von damals aufrechterhalten wird. Nicht mehr – aber auch nicht weniger.» Die Ausstellung über Curt Glaser ist auch unter diesem Gesichtspunkt hochaktuell.

Rettung der Werke?
Es sei «teilweise Zufall», dass die beiden Ausstellungen «Der Sammler Curt Glaser» und «Zerrissene Moderne» nun zeitgleich eröffnet werden, sagt Karen N. Gerig, Leiterin Presse und Kommunikation des Kunstmuseum Basel. «Die Ausstellung zur ‹entarteten› Kunst ist schon seit mehreren Jahren in Planung, jene zu Curt Glaser kam etwas später dazu. Wir haben dann entschieden, diese parallel zu zeigen, weil sie zusammen einen guten Schwerpunkt bilden.» Das stimmt insofern, als die Sammlung des Kunstmuseum Basel gar nicht losgelöst von der verheerenden Politik des Nationalsozialismus in Deutschland betrachtet werden kann. Denn die Sammlung von Werken der klassischen Moderne «gehört zu den berühmtesten ihrer Art», so ist es in der Medienmitteilung zu lesen. Dies dank eines Ankaufs, den das Kunstmuseum im Sommer 1939 tätigte, als es 21 bedeutende Werke der deutschen und französischen Moderne erwarb. Diese waren 1937 im Zuge der nationalsozialistischen Kulturpolitik als «entartet» diffamiert und zwangsweise aus deutschen Museen entfernt worden. Da sie als «international verwertbar» eingestuft wurden, sind sie im Kunstmarkt gehandelt worden. Eingekauft wurde auch auf der Auktion «Moderne Meister aus deutschen Museen», die am 30. Juni 1939 in der Galerie Theodor Fischer in Luzern stattfand. Das Museum erwarb auf der Auktion acht Werke von Paul Klee, Lovis Corinth, Otto Dix, Paula Modersohn-Becker, Franz Marc, André Derain und Marc Chagall. Diese zählen heute zu den bedeutendsten Bildern der klassischen Moderne im Kunstmuseum. Es ist weltweit die einzige Institution, die eine so grosse Zahl von Objekten aus den aus deutschen Museen beschlagnahmten Beständen direkt angekauft hat. Offiziell heisst es, dass diese Ankäufe «den Beginn einer Öffnung des Kunstmuseums Basel für die Kunst der Gegenwart» markieren. Die Frage, ob es moralisch vertretbar ist, Kunst von einem diktatorischen Regime zu kaufen, war damals für die Basler offensichtlich zweitrangig. Im Pressetext zur Ausstellung heisst es, diese verknüpfe «die Geschichte einer Rettung der Werke, wie sie gerne erzählt wurde, mit einem genaueren Blick auf die damalige gesellschaftliche Diskussion zu diesem Geschäft mit einem diktatorischen Regime».

Eine menschenverachtende Basis
Die Ankäufe der beschlagnahmten Kunstwerke durch Museen per se als gut oder «Rettung» zu bezeichnen, greift laut Andrea Raschèr zu kurz, er sagt: «Die Beschlagnahmungen des Deutschen Reichs von ‹entarteter Kunst› aus seinen Museen waren Teil einer zerstörerischen Kunstpolitik und rassistischer Ideologie. Es war ein menschenfeindlicher Unrechtsstaat und es war ein menschenverachtendes Unrechtsgesetz, mit dem dieser Kulturgüter taxiert hat. Die Nazis definierten, wer arisch, nicht arisch und jüdisch ist. Sie haben definiert, was ‹entartete Kunst› ist, und sie haben danach gehandelt. Wer das Gesetz als legitim erachtet und daraus eigene Ansprüche ableitet, übernimmt und akzeptiert die menschenverachtende Basis, die diesem Gesetz zugrunde liegt.» Auch Peter Mosimann verweist er auf das nationalsozialistische Einziehungsgesetz vom 31. Mai 1938 und auf einen Aufsatz von Erik Jayme, der dieses Gesetz als «gesetzliches Unrecht» und somit als nichtiges Gesetz qualifiziert. Auch Georg Kreis greift Jaymes Referat in seinem Beitrag zur Ausstellung auf. Mosimann betont, dass er es befremdlich fände, dass sich der Aufsatz im Katalog unter dem Titel «Die Versteigerung ‹entarteter› Kunst durch die Galerie Fischer 1939» nicht mit dem Standpunkt von Jayme, des Doyens des europäischen Kunstrechts, auseinandersetzt. «Generell empfinde ich den Katalog als normalen Katalog zu sehr schönen Werken der klassischen Moderne. Die Vorgänge rund um die Fischer-Auktion in Luzern werden verharmlost.» Es sei offenbar eine Ausstellung «wie jede andere auch» und sie sei insofern «verunglückt», als sie so tue, als sei den Schöpfern der «entarteten Kunst» kein Unrecht zugefügt worden. Tatsächlich verwundert es, wenn sich eine öffentlich finanzierte Kulturinstitution heute auf das Einziehungsgesetz von 1938 stützt. Bemerkenswert ist, dass die meisten Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus von den Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg aufgehoben wurden. Beim Einziehungsgesetz war dies erst viel später der Fall und die Rückgabe von Kunstwerken «entarteter Kunst» fiel nicht unter die Rückerstattungsgesetze der Alliierten. Diese Rechtsprechung wirft Fragen auf und lässt vermuten, dass sie auch auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass auch in den USA zahlreiche Museen und Sammler die betroffenen Werke gekauft hatten und keiner Interesse daran hatte, diese zurückzugeben. Andrea Raschèr sagt, Museen müssten sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sie diese Themen behandeln wollen: «Die Erfahrungen mit dem aktuellen Umgang von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zeigt, dass Probleme, die noch vor wenigen Jahren als kaum bemerkenswert abgetan wurden, heute angegangen werden müssen.» Museen, die verantwortungsvoll ihrer Aufgabe nachkommen wollen, würden diesen Themen nicht ausweichen, sondern sich ihnen stellen, so Raschèr: «Ein Anfang könnte beispielsweise sein, dass Werke dauerhaft oder alternierend an die damals beraubten Museen bevorzugt ausgeliehen werden, um mit ihnen in einen Dialog zu treten, so wie es das Kunstmuseum Bern bereits praktiziert.» Beide Ausstellungen betrachtend, sticht einmal mehr ins Auge, was auch Felix Uhlmann am Ende seines Aufsatzes schreibt: «Die Schweiz hat noch Nachholbedarf.»