Valerie Wendenburg

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Nicht-Katholiken sind ausgeschlossen

Erschienen im jüdischen Wochenmagazin tachles am 11. August 2023

Die Theologische Fakultät der Universität Luzern schreibt zurzeit eine Ordentliche Professur für Judaistik und Theologie (75 %) aus. Eine der Anforderungen für die Stelle ist die «Römisch-Katholische Konfession» und ein «kanonisches Doktorat». Aus welchem Grund aber können sich nur Interessierte katholischen Glaubens auf eine Professur für Judaistik und Theologie bewerben? Und wie passt diese Ausschreibung zu folgendem Satz, der auch in der Stellenanzeige zu lesen ist: «Die Universität Luzern setzt sich aktiv für Vielfalt sowie für Chancengleichheit ein»?

Screenshot Website Uni Luzern

 

Auf Nachfrage äussert sich Margit Wasmaier-Sailer, Professorin für Fundamentaltheologie und seit 1. August neue Dekanin der Theologischen Fakultät. Sie sagt, die Anforderungen seien dadurch bedingt, dass die Professur für Judaistik und Theologie an einer katholisch-theologischen Fakultät angesiedelt ist, wo für sämtliche Berufungen das römische Nihil obstat eingeholt wird, das wiederum an der römisch-katholischen Konfession hängt und ein kanonisches Doktorat voraussetzt. Rechtlich massgebend für Berufungen an katholisch-theologischen Fakultäten ist die Apostolische Konstitution Veritatis Gaudium: «In der Theologischen Fakultät und in der Kirchenrechtlichen Fakultät ist, wenn es sich um ein theologisches oder ein mit einem solchen verbundenes Fach handelt, ein kanonisches Doktorat notwendig; andernfalls ist in der Regel mindestens das kanonische Lizentiat erforderlich.» Margit Wasmaier-Sailer sagt: «Die Theologische Fakultät der Universität Luzern ist die einzige katholisch-theologische Fakultät im deutschsprachigen Raum, an der die Judaistik zum Pflichtcurriculum des Theologiestudiums gehört, womit die zitierte Vorgabe von Veritatis Gaudium auch auf diese Professur zutrifft.» Der jüdisch-christliche Dialog sei ein «erklärtes und gelebtes Ziel der Fakultät, das Engagement in entsprechenden kirchlichen Kommissionen damit ein entscheidendes Aufgabenfeld der ausgeschriebenen Professur».

Konfessionelle Einschränkung überdenken
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) äussert auf Nachfrage Bedenken. Präsidentin Martine Brunschwig Graf sagt: «Die EKR ist erstaunt über diese besonders enge Anforderung an die römisch-katholische Konfession für die ausgeschriebene Stelle, zumal diese auf die jüdische Kultur ausgerichtet ist. Wir fragen uns daher, warum Personen jüdischen Glaubens in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden.» Die EKR sei sich bewusst, dass die Anforderungen an eine katholisch-theologische Fakultät besondere Einschränkungen mit sich bringen, insbesondere die Notwendigkeit eines kanonischen Doktorats. «Dennoch empfiehlt die EKR der Universität Luzern zu prüfen, ob es notwendig ist, in einer Rekrutierungsphase eine konfessionelle Einschränkung, wie sie im Inserat vorliegt, zu erwähnen», so Martine Brunschwig Graf. Die Ausschreibung für die genannte Stelle läuft noch bis zum 31. August. In ihrer jetzigen Form schliesst sie Menschen jüdischen Glaubens im Bewerbungsverfahren aus. l